Eine Webseite gehört heutzutage zur Unternehmensdarstellung dazu, selbst wenn sie nur Informationen vermittelt und Basisfunktionen wie ein Kontaktformular hat.
TOM ist in seiner Mission für den Datenschutz und die IT-Sicherheit vielen Zwängen unterworfen. Er muss sich jeden Tag an Vorgaben halten, deren Sinn er manchmal anzweifelt.
Im Rahmen der Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern entwickelt.
Jeder kennt die Stellungnahmen, Kurzpapiere und Anwendungsweise der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Für Unternehmensführung und Datenschutzbeauftragte sind diese Ausarbeitungen sehr wertvoll.
Auf der Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich die Experten mit der Entwicklung eines neuen Bußgeldmodells befasst.